Behandlungskosten

Die Kosten für die Behandlung werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

Da die Osteopathie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, müssen gesetzlich versicherte Patienten die Kosten hierfür selbst tragen.

Ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt einen Zuschuss zur Behandlung. Bitte fragen sie bei ihrer Kasse nach.

Kostenerstattung

Haben Sie eine private Zusatz- oder Krankenversicherung, in der Heilpraktikerbehandlungen abgedeckt sind, erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.